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Gesundheitswegweiser

Herzlich willkommen auf der Seite des Gesundheitswegweisers für die Ortenau.

Der Gesundheitswegweiser ist eine Datenbank, die regionale Gesundheitsangebote enthält. Sie finden darin medizinische und nichtmedizinische Angebote, Beratungseinrichtungen, Selbsthilfegruppen und weitere gesundheitliche Informationsquellen. Ratsuchende sollen schnell und einfach die passende Hilfe wohnort nah finden. Präventionsangebote für Kindertagesstätten und -gärten, Schulen und andere Einrichtungen finden Sie in den Präventionsbausteinen. 

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Jugendamt



Es wurden 3 Angebote gefunden!

Wirtschaftliche Jugendhilfe

Landratsamt Ortenaukreis

Finanzielle Leistungen der Jugendhilfe für - Kindertageseinrichtungen - Kindertagespflege - Vollzeitpflege - betreutes Wohnen/Heimerziehung - ambulante und teilstationäre Erziehungshilfen - Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen - Hilfe für junge Volljährige Bitte beachten Sie die unterschiedlichen örtlichen Zuständigkeiten Offenburg und Außenstelle Lahr


Beistandschaften

Landratsamt Ortenaukreis

Für Mütter und Väter, die ein Kind allein in Obhut haben, nimmt das Jugendamt auf Antrag als Beistand folgende Aufgaben wahr: - Feststellung der Vaterschaft - Unterstützung bei der Geltendmachnung von Unterhaltsansprüchen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Der Antrag kann auch von einem ehrenamtlichen Vormund, sowie von einer Pflegeperson, der die Angelegenheiten der elterlichen Sorge gerichtlich übertragen wurde, gestellt werden. Darüberhinaus beraten wir junge Volljährige in Unterhaltsangelegenheiten bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres und beurkunden Vaterschaftsanerkennungen und Sorgerechtsklärungen. Bitte beachten Sie ...


Amtsvormundschaft/Amtspflegschaft

Landratsamt Ortenaukreis

Amtsvormundschaften / Amtspflegschaften: Amtsvormundschaften oder Amtspflegschaften werden entweder aufgrund gesetzlicher Regelungen oder nach Bestellung durch das Familiengericht geführt. Eine Vormundschaft (Vertretung der/des Minderjährigen in allen Bereichen -Personensorge und Vermögenssorge-) wird vom Familiengericht angeordnet und ein Vormund bestellt, wenn das Kind/der Jugendliche nicht unter elterlicher Sorge steht oder die elterliche Sorge ruht. Das Familiengericht bestellt das Jugendamt zum Amtsvormund, wenn keine als Einzelvormund geeignete Person vorhanden ist. Unter bestimmten Voraussetzungenn kann das Familiengericht auch einen Verein zum Vormund bestellen. Ein Sonderfall der ...

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