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Herzlich willkommen beim Gesundheitswegweiser für den Ortenaukreis!

Sie finden hier Informationen zu Einrichtungen im Gesundheits- und Sozialbereich aus dem Ortenaukreis. Darunter sind medizinische und nichtmedizinische Angebote, Beratungseinrichtungen, Selbsthilfegruppen und weitere gesundheitliche Informationsquellen. Ratsuchende sollen schnell und einfach die passende Hilfe wohnort nah finden. Präventionsangebote für Kindertagesstätten und -gärten, Schulen und andere Einrichtungen finden Sie in den Präventionsbausteinen.

Sonderpädagogische Beratungsstelle für Kinder mit körperlich-motorischen Beeinträchtigungen/Behinderungen im Ortenaukreis

Träger / Institution

Landratsamt Ortenaukreis
Helme-Heine-Schule (SBBZ kmEnt)
Günter Iser-Ribler

Platanenallee 3
77656 Offenburg

Tel: 0781/96 94 97 93
Fax: 0781/5 18 33
Internet: www.sbbz-hhs.de

Beschreibung des Angebotes

- Frühförderung
- Sonderpädagogische Förderung und Diagnostik
- Beratung von Eltern, Erzieher/innen, Lehrer/innen bei körperlich-motorischen Auffälligkeiten oder Beeinträchtigungen
- Gutachtenerstellung bei Aufnahme oder Übergang in den Schulkindergrten
- Beratung zu Hilfsmitteln und/oder didaktischen Materialien

Qualifikation:
Sonderpädagog:innen

Ziel und Zweck

Direkte oder indirekte Auswirkungen einer vorliegenden Beeinträchtigung/Schädigung oder
Behinderung auf die Entwicklung des Kindes durch sonderpädagogische Maßnahmen zu
verhindern, mildern oder ausgleichen.

Unterstützung und Beratung bei der Anmeldung oder beim Übergang in den Schulindergarten.

Ansprechpartner

Herr Günter Iser-Ribler
Tel: 0781 - 96 94 97 93
E-Mail: beratungsstelle@helme-heine-schule.de
Weitere Kontaktinformationen: Frau Martha Schultze (Konrektorin)
Frühförderung, Beratung und Begleitung im Kindergarten

Organisatorisches / Öffnungszeiten / Sprechzeiten

Telefonische Sprechzeiten:

Montag/Dienstag/Mittwoch von 08.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 15.30 Uhr

oder Anrufbeantworter

Kosten

Werden vom Land Baden-Württemberg übernommen.

zusätzliche Informationen

Die Frühförderung findet nur im Auftrag oder mit Einwilligung der Eltern statt.
Die Mitarbeiter unterliegen der Schweigepflicht.
Förderung und Beratung geschieht schulunabhängig.

Örtliche Zuständigkeit des Angebots

Ortenaukreis
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